28.07.25 QuantumBW-Programm­linie startet

Förder­aufruf: Transfer-Booster für Quantentechnologie-Demonstratoren

Was wird gefördert:

Die vielver­sprechend­sten Proto­typen aus Labor- und Forschung­sumge­bun­gen  in die dafür relevan­testen Märkte zu bringen, ist Ziel dieser Programmlinie.

Wer wird gefördert:

Förder­berechtigte Antrag­steller sind akademis­che Forschung­sein­rich­tun­gen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine insti­tu­tionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhal­ten, d.h. Univer­sitäten, Hochschulen für Angewan­dete Wissenschaften oder außeruni­ver­sitäre Forschung­sein­rich­tung. Unternehmen mit Sitz oder Nieder­las­sung in Baden-Württemberg können als Projek­t­part­ner auf eigene Kosten teilnehmen, erhal­ten aber keine direkte Förderung für ihre projek­t­be­zo­ge­nen Aufwendungen.

Die Förderung erfolgt, je nach antrag­stel­len­der Insti­tu­tion, getrennt durch die Minis­te­rien: Das Minis­terium für Wissen­schaft, Forschung und Kunst ist für die Förderung von Univer­sitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) sowie der Helmholtz-Gemeinschaft zuständig, während das Minis­terium für Wirtschaft, Arbeit und Touris­mus Vorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie der außeruni­ver­sitären Forschungsin­sti­tute der Innova­tion­sal­lianz Baden-Württemberg e. V. (innBW) fördert.

Förder­fähig sind Projekte aus allen Quanten­technologien, die auf eine markto­ri­en­tierte Imple­men­tierung von Anwen­dun­gen abzie­len. Aufgrund der Anwen­dung­sori­en­tierung und beson­deren Vorre­it­er­rolle Baden-Württembergs werden insbeson­dere Projek­tvorhaben aus der Quanten­sensorik und ‑metrolo­gie erwartet, aber auch Vorhaben aus Bereichen wie zum Beispiel “Position­ing, Naviga­tion and Timing” (PNT) können eingere­icht werden. Projek­tvorschläge aus dem Bereich Quanten­computing stehen hinge­gen nicht im Fokus dieser Ausschreibung.

Wie wird gefördert:

Gefördert werden wissenschafts­getriebene Forschungs- und Entwick­lungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projek­t­förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Transfer-Booster-Projekt stehen insge­samt Landesmit­tel im Umfang von 3 Millio­nen Euro zur Verfü­gung. Die einzel­nen Transfer-Booster-Projekte können eine Förder­summe von insge­samt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhal­ten. Ein Förder­be­ginn (Projek­t­start) zum 15.11.2025 ist vorgesehen.

Antrags­frist:

Antrags­frist ist der 15.10.2025.

Zum Förder­aufruf (MWK)

UND

Zum Förder­aufruf (WM)

Wer fördert?

Die QuantumBW-Programm­linie „Anwen­dungs­demon­stra­toren“ wird gemein­sam gefördert von dem Minis­terium für Wissen­schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg sowie dem Minis­terium für Wirtschaft, Arbeit und Touris­mus Baden-Württemberg.