19.08.26 Transfer-Booster Challenge startet

Ausschrei­bung “Challenge the Quantum Technolo­gies” startet

Ziel der Ausschrei­bung „Challenge the Quantum Technolo­gies“ ist es, den Trans­fer von Quanten­technologien in gezielte Anwen­dun­gen voranzutreiben und anhand von Demon­stra­toren und ersten Proto­typen die Vorteile der neuen Technolo­gie aufzuzeigen.

Ablauf und was wird gefördert:

Um den Aspekt der anwen­dungs­getriebe­nen Proto­type­nen­twick­lung weiter zu forcieren, werden im Rahmen dieser Ausschrei­bung in einem ersten Schritt von sogenan­nten Challenge-Gebern zunächst „Nutzer-Challenges“ definiert.

Diese müssen einen hohen Praxis­bezug aufweisen, vorzugsweise für Unternehmen, Kliniken, Infra­struk­tur oder staatliche Akteure, und müssen auf Lösungsvorschläge aus den Bereichen Quanten­sensorik – insbeson­dere im Bereich PNT (Position, Naviga­tion, Timing) – und Quanten­netz­werke abzielen.

In einem zweiten Schritt können von förder­berechtigten Antrag­stellern Forschungs- und Entwick­lung­spro­jekte aus den oben genan­nten Quanten­tech­nolo­giebere­ichen eingere­icht werden. Diese müssen sich unmit­tel­bar auf konkret gestellte Challenges beziehen.

Bewil­ligte Forschungs- und Entwick­lung­spro­jekte realisieren dann in kleinen und flexi­bel agieren­den Projek­t­teams mit einer begren­zten Laufzeit von maximal 12 Monaten Machbarkeit­skonzepte, Proto­typen und Quantentechnologie-Demonstratoren oder modifizieren bereits existierende Proto­typen entsprechend der Nutzer-Challenge.

Wer wird gefördert:

Förder­berechtigte Antrag­steller sind akademis­che Forschung­sein­rich­tun­gen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine insti­tu­tionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhal­ten, d. h. Univer­sitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder außeruni­ver­sitäre Forschungseinrichtungen.

Die Antrag­stel­lung ist auf maximal einen Antrag pro Forschungsin­sti­tut beschränkt. Die Einre­ichung von mehr als einem Antrag pro Forschungsin­sti­tut führt zum Ausschluss aller eingere­ichten Anträge des Forschungsinstituts.

Empfänger der Förderzuweisung bzw. ‑zuwen­dung sind die oben genan­nten akademis­chen Insti­tu­tio­nen. Unternehmen erhal­ten keine direkte Förderung, können jedoch sowohl auf eigene Kosten als auch im Rahmen einer Beauf­tra­gung durch einen akademis­chen Partner am Vorhaben beteiligt werden.

Wie wird gefördert:

Gefördert werden wissenschafts­getriebene Forschungs- und Entwick­lungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projek­t­förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Transfer-Booster Challenge stehen insge­samt Landesmit­tel im Umfang von 3 Millio­nen Euro zur Verfü­gung. Die einzel­nen Transfer-Booster Challenge Projekte können eine Förder­summe von insge­samt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhalten. 

Frist für die Einre­ichung von Nutzer-Challenges:

30.09.2026

Frist für die Bewer­bung / Antragsstel­lung für konkrete Nutzer-Challenges:

08.11.2026

Start Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:

01.03.2027

 

Wer fördert?

Die Ausschrei­bung „Challenge the Quantum Technolo­gies – Wettbe­werb zur Lösung realer Heraus­forderun­gen durch Quanten­technologien“ aus der QuantumBW-Programm­linie „Anwendungs­demonstratoren“, Maßnahme „Transfer-Booster Challenge“ wird vom Minis­terium für Wissen­schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördert.