14.10.26, Transfer-Booster Challenge

Nutzer-Challenges der Ausschrei­bung “Challenge the Quantum Technolo­gies” online

Der zweite Schritt der Ausschrei­bung „Challenge the Quantum Technolo­gies“ beginnt. Auf 13 Nutzer-Challenges können nun Antrags­berechtigte Ihre Projek­tideen bis 08.11.2026 einreichen.

Weiterer Ablauf:

Die Challenges im Bereich Quanten­sensorik und Quanten­netz­werke von den Challenge-Gebern sind nun online einse­hbar. Damit startet der zweite Schritt in dem förder­berechtigte Antrag­steller Forschungs- und Entwick­lung­spro­jekte einre­ichen können.

Diese müssen sich unmit­tel­bar auf konkret gestellte Challenges beziehen. Das Dokument mit den Nutzer-Challenges ist hier zum Download verfügbar.

Nutzer-Challenges

Ab dem 01. März 2027 realisieren dann bewil­ligte Forschungs- und Entwick­lung­spro­jekte in kleinen und flexi­bel agieren­den Projek­t­teams mit einer begren­zten Laufzeit von maximal 12 Monaten Machbarkeit­skonzepte, Proto­typen und Quantentechnologie-Demonstratoren oder modifizieren bereits existierende Proto­typen entsprechend der Nutzer-Challenge.

Wer wird gefördert:

Förder­berechtigte Antrag­steller sind akademis­che Forschung­sein­rich­tun­gen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine insti­tu­tionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhal­ten, d. h. Univer­sitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder außeruni­ver­sitäre Forschungseinrichtungen.

Die Antrag­stel­lung ist auf maximal einen Antrag pro Forschungsin­sti­tut beschränkt. Die Einre­ichung von mehr als einem Antrag pro Forschungsin­sti­tut führt zum Ausschluss aller eingere­ichten Anträge des Forschungsinstituts.

Empfänger der Förderzuweisung bzw. ‑zuwen­dung sind die oben genan­nten akademis­chen Insti­tu­tio­nen. Unternehmen erhal­ten keine direkte Förderung, können jedoch sowohl auf eigene Kosten als auch im Rahmen einer Beauf­tra­gung durch einen akademis­chen Partner am Vorhaben beteiligt werden.

Wie wird gefördert:

Gefördert werden wissenschafts­getriebene Forschungs- und Entwick­lungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projek­t­förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Transfer-Booster Challenge stehen insge­samt Landesmit­tel im Umfang von 3 Millio­nen Euro zur Verfü­gung. Die einzel­nen Transfer-Booster Challenge Projekte können eine Förder­summe von insge­samt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhalten. 

Frist für die Bewer­bung / Antragsstel­lung für konkrete Nutzer-Challenges:

08.11.2026

Start Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:

01.03.2027

Wer fördert?

Die Ausschrei­bung „Challenge the Quantum Technolo­gies – Wettbe­werb zur Lösung realer Heraus­forderun­gen durch Quanten­technologien“ aus der QuantumBW-Programm­linie „Anwendungs­demonstratoren“, Maßnahme „Transfer-Booster Challenge“ wird vom Minis­terium für Wissen­schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gefördert.