14.10.26, Transfer-Booster Challenge
Nutzer-Challenges der Ausschreibung “Challenge the Quantum Technologies” online
Weiterer Ablauf:
Die Challenges im Bereich Quantensensorik und Quantennetzwerke von den Challenge-Gebern sind nun online einsehbar. Damit startet der zweite Schritt in dem förderberechtigte Antragsteller Forschungs- und Entwicklungsprojekte einreichen können.
Diese müssen sich unmittelbar auf konkret gestellte Challenges beziehen. Das Dokument mit den Nutzer-Challenges ist hier zum Download verfügbar.
Ab dem 01. März 2027 realisieren dann bewilligte Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kleinen und flexibel agierenden Projektteams mit einer begrenzten Laufzeit von maximal 12 Monaten Machbarkeitskonzepte, Prototypen und Quantentechnologie-Demonstratoren oder modifizieren bereits existierende Prototypen entsprechend der Nutzer-Challenge.
Wer wird gefördert:
Förderberechtigte Antragsteller sind akademische Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine institutionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhalten, d. h. Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Antragstellung ist auf maximal einen Antrag pro Forschungsinstitut beschränkt. Die Einreichung von mehr als einem Antrag pro Forschungsinstitut führt zum Ausschluss aller eingereichten Anträge des Forschungsinstituts.
Empfänger der Förderzuweisung bzw. ‑zuwendung sind die oben genannten akademischen Institutionen. Unternehmen erhalten keine direkte Förderung, können jedoch sowohl auf eigene Kosten als auch im Rahmen einer Beauftragung durch einen akademischen Partner am Vorhaben beteiligt werden.
Wie wird gefördert:
Gefördert werden wissenschaftsgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Transfer-Booster Challenge stehen insgesamt Landesmittel im Umfang von 3 Millionen Euro zur Verfügung. Die einzelnen Transfer-Booster Challenge Projekte können eine Fördersumme von insgesamt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhalten.