19.08.26 Transfer-Booster Challenge startet
Ausschreibung “Challenge the Quantum Technologies” startet
Ablauf und was wird gefördert:
Um den Aspekt der anwendungsgetriebenen Prototypenentwicklung weiter zu forcieren, werden im Rahmen dieser Ausschreibung in einem ersten Schritt von sogenannten Challenge-Gebern zunächst „Nutzer-Challenges“ definiert.
Diese müssen einen hohen Praxisbezug aufweisen, vorzugsweise für Unternehmen, Kliniken, Infrastruktur oder staatliche Akteure, und müssen auf Lösungsvorschläge aus den Bereichen Quantensensorik – insbesondere im Bereich PNT (Position, Navigation, Timing) – und Quantennetzwerke abzielen.
In einem zweiten Schritt können von förderberechtigten Antragstellern Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den oben genannten Quantentechnologiebereichen eingereicht werden. Diese müssen sich unmittelbar auf konkret gestellte Challenges beziehen.
Bewilligte Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisieren dann in kleinen und flexibel agierenden Projektteams mit einer begrenzten Laufzeit von maximal 12 Monaten Machbarkeitskonzepte, Prototypen und Quantentechnologie-Demonstratoren oder modifizieren bereits existierende Prototypen entsprechend der Nutzer-Challenge.
Wer wird gefördert:
Förderberechtigte Antragsteller sind akademische Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine institutionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhalten, d. h. Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Antragstellung ist auf maximal einen Antrag pro Forschungsinstitut beschränkt. Die Einreichung von mehr als einem Antrag pro Forschungsinstitut führt zum Ausschluss aller eingereichten Anträge des Forschungsinstituts.
Empfänger der Förderzuweisung bzw. ‑zuwendung sind die oben genannten akademischen Institutionen. Unternehmen erhalten keine direkte Förderung, können jedoch sowohl auf eigene Kosten als auch im Rahmen einer Beauftragung durch einen akademischen Partner am Vorhaben beteiligt werden.
Wie wird gefördert:
Gefördert werden wissenschaftsgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Transfer-Booster Challenge stehen insgesamt Landesmittel im Umfang von 3 Millionen Euro zur Verfügung. Die einzelnen Transfer-Booster Challenge Projekte können eine Fördersumme von insgesamt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhalten.